Gesund in die Zukunft mit       💕       für den Sport   * seit 1983

Mitgliedschaft

Ihr Weg zu uns in den Herzsport !

Rehabilitationssport wird von Ihrem Kardiologen oder Hausarzt verordnet. Dieser bescheinigt Ihnen auf dem               Formular 56 die medizinische Notwendigkeit.

Ihr zuständiger Kostenträger, z. B. Krankenkasse, muß diese Verordnung vor Antritt des Rehabilitationssport 
 "genehmigen".

Dann kommen Sie einfach zu uns.     (Sportkleidung / Turnschuhe)

Es gibt keine Verpflichtung, Mitglied im Verein zu werden oder Zuzahlungen zu entrichten, um am Herz-Sport
teilzunehmen.

Im Interesse der Nachhaltigkeit der Rehabilitationsmaßnahme wird jedoch auch von den Kostenträgern eine
Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis befürwortet.

Wenn die Mitgliedschaft freiwillig eingegangen wird, können folgende Leistungen des Vereins in Anspruch genommen werden:

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Der Mitgliedsbeitrag beträgt in diesem Fall monatlich______ €.

Wird die Mitgliedschaft über den Zeitraum der Verordnung fortgesetzt, so richtet sich die Mitgliedschaft nach den im
Verein allgemein gültigen Regelungen.

Die Möglichkeit der Teilnahme endet für Nicht-Mitglieder nach Ablauf der Verordnungsdauer bzw. nach Absolvierung der verordneten Einheiten ohne Kündigungsfrist.

Mitgliedsbeiträge

Aufnahmegebühr in den Verein
Erwachsene € / Jahr
Rentner € / Jahr